Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
für Auftraggeber (Verbraucher)
Aktuelle Fassung, gültig seit 01.08.2022
1. Allgemeines
1.1. Die FINcredible GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 481488 x (nachfolgend „FINcredible“). FINcredible betreibt eine Plattform (nachfolgend das „FINcredible Portal“) um, jeweils im Auftrag von Anbietern von Produkten und/oder Leistungen (nachfolgend der „Auftraggeber“, der Auftraggeber und FINcredible nachfolgend gemeinsam die „Vertragsparteien“), eine automatisierte Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Interessenten eines Produktes und/oder einer Leistung (nachfolgend jeweils der „Interessent“) und eine Erhebung von Informationen zur Geschäftsabwicklung mit dem Interessenten (nachfolgend der „FINcredible Check“) durchzuführen.
1.2. Diese AGB gelten für Auftraggeber, die in dieser Funktion als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes auftreten.
1.3. Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FINcredible und dem Auftraggeber, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dieser AGB gültigen Fassung.
1.4. FINcredible weist abweichende AGB des Auftraggebers ausdrücklich zurück. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von FINcredible in Textform bestätigt werden.
1.5. FINcredible ist berechtigt, die Bestimmungen dieser AGB zu ändern, sofern durch gesetzliche Änderungen auf nationaler oder unionsrechtlicher Ebene – insbesondere Änderungen der europäischen Payment Services Directive 2 und den Umsetzungen in nationales Recht – Präzisierungen oder Änderungen der Bestimmungen dieser AGB notwendig werden bzw sinnvoll erscheinen (zB Anpassungen an den Systemen oder Leistungen von FINcredible, Anpassung des Entgelts aufgrund Veränderung der Einkaufskosten zB durch Abgaben an die Bank, etc). FINcredible wird den Auftraggeber über diese Änderungen schriftlich (per E-Mail oder Brief an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw Adresse) informieren. Widerspricht der Auftraggeber diesen Änderungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Information schriftlich (per E-Mail oder Brief), oder setzt die Nutzung des FINcredible Portals unter den geänderten Bestimmungen weiter fort, gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der Auftraggeber diese Änderungen nicht akzeptiert, ist FINcredible berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen zu kündigen.
1.6. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers und des Interessenten sind in den Datenschutzbestimmungen auf der Website von FINcredible abrufbar.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen FINcredible und dem Auftraggeber kommt entweder über den Online-Shop des FINcredible Portals oder durch Annahme eines individuellen Angebots von FINcredible durch den Auftraggeber zustande.
2.2. Werbliche Kommunikation von FINcredible und insbesondere Angebote auf der Website und im FINcredible Portal auf Vertragsabschluss sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.
3. Leistungsgegenstand
3.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den FINcredible Check entsprechend der Beschreibung des Leistungsgegenstandes in diesen AGB, einem individuellen Angebot, sowie allfälliger Funktionsbeschreibungen auf der Website von FINcredible und dem FINcredible Portal zu eigenen Zwecken oder für Zwecke der eigenen Kunden, wenn der Kunde im Auftrag Dritter tätig wird (z.B. Vergleichsportale, Vermittler, Makler, Hausverwaltung), über das FINcredible Portal zu nutzen.
3.2. Bei der Durchführung eines FINcredible Checks erhebt FINcredible aus dem vom Interessenten angegebenen Bankkonto Informationen, um für den Auftraggeber eine automatisierte Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Interessenten durchzuführen oder Informationen zur Geschäftsabwicklung mit dem Interessenten zu erfassen.
3.3. Der FINcredible Check basiert auf allgemeinen Informationen über das angegebene Bankkonto und der Bankverbindung, den Buchungen auf den vom Interessenten angegebenen Bankkonten sowie allfälligen eigenen Angaben über die Finanzsituation des Interessenten.
3.4. Im Rahmen des FINcredible Checks erfolgt durch FINcredible eine automatisierte Kategorisierung der Kontotransaktionsdaten (Name des Empfängers und Auftraggebers der Buchung, IBAN des Empfängers und des Auftraggebers der Buchung, Buchungstext, Transaktionsdatum und Transaktionsbetrag) auf Basis von Textanalyse und statistischen Verfahren/Mustererkennung anhand der Verwendungszwecke (zB „Einkommen“ oder „Miete“). Die so gewonnenen Datenkategorien werden mittels statistischer Analyse und Aggregation der einzelnen Kategorien analysiert und daraus Bonitätsinformationen berechnet sowie Informationen zur Geschäftsabwicklung (z.B. IBAN, Kontoinhaber) erhoben. Aus den berechneten Bonitätsinformationen werden die Ergebnisse der Bonitätsprüfung (Stammdaten, Angaben des Interessenten über die Finanzsituation, und die Erfüllung von vorgegebenen Bonitätskriterien (Ja/Nein Aussagen, ob die errechneten Bonitätsinformationen den vom Auftraggeber vorgegebenen Bonitätskriterien, oder den eigenen Angaben über die Finanzsituation des Interessenten entsprechen), Bonitätskennzahlen (z.B. Einnahmen oder Ausgaben nach festgelegten Kategorien, oder bestimmte Verhältnisse zwischen Ausgaben nach festgelegten Kategorien) sowie die Gesamtempfehlung (z.B. Wert in Punkten, oder Einteilung in Kategorien)) für eine Beurteilung durch den Auftraggeber abgeleitet. Die Gesamtempfehlung (Score-Modell, z.B. Wert in Punkten, oder Einteilung in Kategorien) gibt eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsauffälligkeit an, indem der Interessent einer Personengruppe mit in der Vergangenheit vergleichbaren Bonitätsinformationen statistisch zugeordnet, und gegenüber anderen Interessenten gereiht wird.
3.5. Für die Durchführung der Bonitätsprüfung und des Profiling verwendet FINcredible geeignete mathematisch-statistische Verfahren. Außerdem werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um das Risiko von Fehlern bei der Durchführung der Bonitätsprüfung zu minimieren. Dennoch trifft FINcredible im Rahmen des FINcredible Checks bloß Aussagen über die Wahrscheinlichkeit eines allfälligen Zahlungsausfalls und/oder nimmt eine Beurteilung hinsichtlich der Erfüllung bestimmter vom Auftraggeber gewählter Kriterien oder Grenzwerte (z.B. Mindesteinkommen) vor, und/oder stellt die Finanzsituation des Interessenten in den gewählten Kategorien und Kennzahlen dar (z.B. Einkommen, Ausgaben). FINcredible trifft keine Vorhersage über tatsächliche Zahlungsausfälle.
3.6. Der jeweils von FINcredible geschuldet Leistungsumfang (z.B. Umfang des FINcredible Checks, geprüfte Parameter etc) richten sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen FINcredible und dem Auftraggeber gemäß diesem Punkt 3. dieser AGB.
3.7. Die Bereitstellung der im Rahmen des FINcredible Checks erhobenen Informationen erfolgt entsprechend der gemäß Punkt 2.1. dieser AGB getroffenen individuellen Vereinbarung zwischen FINcredible und dem Auftraggeber. Sofern keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Bereitstellung der Informationen getroffen wird, stellt FINcredible diese auf einem allgemein verfügbaren Weg (z.B. über das FINcredible Portal) zur Verfügung. Die Nutzung besonderer Schnittstellen bedarf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen FINcredible und dem Auftraggeber.
3.8. Eine vom Auftraggeber in Auftrag gegebener FINcredible Check kann nur dann durchgeführt werden, wenn;
– der Interessent die für den FINcredible Check erforderlichen Stammdaten und Kontoinformationen sowie weitere durch den Auftraggeber angefragte Daten zur Finanzsituation und Geschäftsabwicklung bekanntgegeben hat; und
– der Interessent dem Zugriff auf seine Kontoinformationen zugestimmt hat; und
– der Interessent der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung eines FINcredible Checks eingewilligt hat; und
– der Interessent vorab ein allfälliges Entgelt zur Durchführung des FINcredible Check entrichtet hat.
3.9. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, mittelbaren oder unmittelbaren Druck auf den Interessenten auszuüben, die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung eines FINcredible Checks auszuüben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alternative gleichwertige Möglichkeiten zur Durchführung einer Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Interessenten anzubieten, sodass der Interessent die freie Wahl hat, für welche der Möglichkeiten zur Überprüfung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit er wählt.
3.10. Das Ergebnis des FINcredible Check wird dem Auftraggeber bloß nach entsprechender Einwilligung des Interessenten zur Übermittlung des Ergebnisses an den Auftraggeber übermittelt.
3.11. FINcredible behält sich das Recht vor, keinen FINcredible Check von dem Interessenten durchzuführen, wenn ein Abruf der Kontotransaktionsdaten aufgrund technischer Störungen oder Fehler nicht möglich ist, oder vom Interessenten kein geeignetes Bankkonto für den FINcredible Check angegeben wurde. FINcredible wird den Interessenten und den Auftraggeber hierüber informieren.
3.12. FINcredible behält sich das Recht vor, die Funktionen des FINcredible Portals und den damit zusammenhängenden Systemen und Produkten jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies zur Aufrechterhaltung des vereinbarten Leistungsumfanges oder der Verbesserung des Leistungsangebotes erforderlich ist. Sofern der Leistungsumfang des FINcredible Portals nicht bloß geringfügig eingeschränkt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zu FINcredible ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen zu kündigen.
4. Transparenz gegenüber dem Interessenten
4.1. FINcredible gewährt dem Interessenten über das FINcredible Portal Einsicht in das Ergebnis des FINcredible Checks, sofern der Auftraggeber nicht gemäß Punkt 4.2. dieser AGB ausdrücklich Anders wünscht. Der Interessent hat jeweils die Möglichkeit, eine Anmerkung oder Begründung zum Ergebnis des FINcredible Check als Kommentar hinzuzufügen. FINcredible bietet dem Interessenten die Möglichkeit gegenüber dem Auftraggeber zum Ergebnis des FINcredible Checks Stellung zu nehmen, besonders berücksichtigungswürdige Umstände darzulegen und auf (vermeintliche) Fehler hinzuweisen.
4.2. Sollten auf Wunsch des Auftraggebers die Ergebnisse des FINcredible Check dem Interessenten nicht durch die FINcredible bereitgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ergebnisse dem Interessenten selbst zugänglich zu machen und ihm Einsicht in diese Ergebnisse zu gewähren.
4.3. FINcredible behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber oder dem Interessenten kein Ergebnis des FINcredible Check zu übermitteln oder um zusätzliche Auskünfte / einen Kommentar ersuchen, wenn aufgrund nicht eindeutiger, unrichtiger oder unvollständiger Kontotransaktionsdaten oder aufgrund von Schwierigkeiten bei der Analyse der Kontotransaktionsdaten die Durchführung des FINcredible Check nicht möglich ist und/oder FINcredible begründete Zweifel hinsichtlich der Durchführbarkeit des FINcredible Checks und/oder der Richtigkeit des ermittelten Ergebnisses hat. FINcredible wird den Auftraggeber und den Interessenten in einem solchen Fall hierüber informieren.
4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kommentare eines Interessenten zu den Ergebnissen des FINcredible Check bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Entscheidung über den Abschluss eines allfälligen Vertrages mit dem Interessenten zu berücksichtigen sowie diesem eine Kontaktmöglichkeit für eine Stellungnahme zu den Ergebnissen des FINcredible Check zur Verfügung zu stellen.
5. Modellverbesserung
5.1. FINcredible ist berechtigt, die statistischen, mathematischen und analytischen Methoden des FINcredible Checks laufend weiterzuentwickeln.
5.2. FINcredible schuldet bei der Bereitstellung des FINcredible Checks keine bestimmten statistischen, mathematischen oder analytischen Methoden.
5.3. Sofern der Auftraggeber nach der Durchführung eines FINcredible Checks Informationen hinsichtlich eines später allenfalls tatsächlich eingetretenen Zahlungsausfalls und/oder andere Informationen zur Modellverbesserung an FINcredible bereitstellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die – insbesondere datenschutzrechtliche – Zulässigkeit der Bereitstellung dieser Informationen an FINcredible selbst zu bewerten. Der Auftraggeber hat bei der Bereitstellung solcher Informationen jedenfalls den Grundsatz der Datenminimierung zu berücksichtigen. Die Bereitstellung solcher Informationen zur Modellverbesserung ohne entsprechende Aufforderung von sowie ohne entsprechende Vereinbarung mit FINcredible erfolgt in der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen über die im FINcredible Portal eingestellten Produkte oder Leistungen wahrheitsgetreu anzugeben sowie aktuell und vollständig zu halten. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, die Informationen zu bearbeiten, zu ersetzen und/oder zu ändern. Für Inhalt und Richtigkeit der Informationen zu einem Produkt bzw einer Leistung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
6.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten im FINcredible Portal einzustellen, deren Inhalte und/oder Vertrieb die Rechte Dritter verletzen oder gesetzwidrig ist.
6.3. Für die Überprüfung der Richtigkeit der Ergebnisse des FINcredible Check, der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Daten, und der Verpflichtung zur Richtigstellung von Informationen ist ausschließlich der Interessent verantwortlich zu machen.
6.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über den Produkt- bzw Leistungsabschluss im FINcredible Portal jenen Zeitpunkt bekannt zu geben, ab dem ein im Portal eingestelltes Produkt bzw eine Leistung nicht mehr verfügbar ist oder nicht mehr angeboten wird.
6.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Ergebnis des FINcredible Check Dritten für die er nicht im Auftrag tätig wird zugänglich zu machen oder in sonst einer Form solchen Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
6.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine störenden Eingriffe mit technischen oder elektronischen Hilfsmitteln auf das FINcredible Portal sowie der zugrundeliegenden Software, insbesondere Hackingversuche, Einschleusen von Viren/Würmern/Trojaner oder sonstige Störungsversuche zu unternehmen.
7. Rechte und Pflichten von FINcredible
7.1. FINcredible ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung Dritter zu bedienen.
7.2. FINcredible ist nicht verpflichtet, die vom jeweiligen Interessenten angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen sowie ob neben dem vom Interessenten angeführten Bankkonto noch andere Bankkonten für die Bonitätsprüfung relevant sein können. Insbesondere ist FINcredible nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob das vom Interessenten bekannt gegebene Bankkonto dem Interessenten zuzurechnen ist.
7.3. FINcredible ist berechtigt, den Zugang zum FINcredible Portal zu deaktivieren bzw zu sperren, wenn der Auftraggeber die ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Daten der Interessenten missbräuchlich oder zweckwidrig nutzt, unbefugt an Dritte weitergibt oder sonstige schwerwiegende Verstöße gegen die in diesen AGB festgelten Pflichten begeht oder FINcredible einen entsprechenden begründeten Verdacht hat. Ein hinreichender Verdacht ist insbesondere dann gegeben, wenn FINcredible eine Abmahnung oder sonstiges Aufforderungsschreiben eines vermeintlich verletzten Dritten erhalten hat und dies nicht offensichtlich unbegründet ist. Soweit möglich, ist der Auftraggeber zuvor anzuhören, ansonsten wird dieser unverzüglich von FINcredible über die erfolgte Maßnahme informiert.
8. Entgelt
8.1. Der Auftraggeber schuldet das im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen FINcredible und dem Auftraggeber vereinbarte Entgelt.
8.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist Abrechnungsperiode jeweils ein Kalendermonat.
8.3. Bei bestimmten Paketen oder sonstigen Angeboten ist das Entgelt unmittelbar zu entrichten, oder wird fünf Werktage nach Zustellung der Rechnung fällig. Die Rechnung gilt zwei Werktage nach Ausstellung und Versand dieser widerlegbar als zugestellt.
8.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, FINcredible neben gesetzlichen Verzugszinsen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist FINcredible berechtigt, das Entgelt für alle für den Auftraggeber bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist FINcredible nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
8.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von FINcredible mit Gegenforderungen aufzurechnen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1. Das Vertragsverhältnis zwischen FINcredible und dem Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragsparteien sind jeweils berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der in der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen FINcredible und dem Auftraggeber vereinbarten Kündigungsfristen und -terminen zu kündigen.
9.2. Sofern keine Kündigungsfristen und/oder -termine vereinbart wurden, kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen.
9.3. Die Kündigung bedarf der Textform.
9.4. Die Vertragsparteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von diesen AGB und daraus abgeleiteten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtigere Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn die jeweils andere Vertragspartei gegen wesentliche Verpflichtungen aus den AGB oder den daraus abgeleiteten Verträgen verstößt.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1. Hinsichtlich der Durchführung von FINcredible Checks gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10.2. FINcredible gewährleistet keine bestimmte Verfügbarkeit der FINcredible Plattform.
10.3. FINcredible haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden sowie für Personenschäden.
10.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, FINcredible gegen Ansprüche von Dritten, die durch den Auftraggeber verursacht wurden und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, schad- und klaglos zu halten.
11. Rücktrittsrecht
11.1. Der Auftraggeber kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Nennung von Gründen zurücktreten.
11.2. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern die Leistung von FINcredible noch nicht vollständig erbracht wurde.
11.3. Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Auftraggeber kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden. Für eine eindeutige Zuordnung sollte die Rücktrittserklärung des Verbrauchers zudem die bei FINcredible GmbH bekannt gegebene E-Mail-Adresse enthalten.
11.4. Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich zu richten an: FINcredible GmbH, zH Geschäftsführung, Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien, Österreich oder per E-Mail an contact@fincredible.at.
11.5. Tritt ein Auftraggeber von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft zurück, wird FINcredible alle vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage ab Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. FINcredible GmbH wird für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, dessen sich der Auftraggeber für die Abwicklung seiner Zahlung an FINcredible bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist zulässig, wenn mit dem Verbraucher so vereinbart und diesem dadurch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
12. Online-Streitbeilegung
12.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Sie erreichen uns per E-Mail unter contact@fincredible.at .
12.2. Wir nehmen an dem Streitschlichtungsverfahren nicht teil.