Ab dem 1. Juli 2023 tritt in Österreich das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft. Diese Regelung besagt, dass der Auftraggeber die Maklerkosten zu tragen hat. Das bedeutet, wer einen Makler beauftragt, bezahlt ihn auch - unabhängig davon, ob es sich um einen Vermieter oder potenziellen Mieter handelt. In diesem Blogbeitrag werden die Auswirkungen des Bestellerprinzips für Mieter, Vermieter und Immobilienmakler erläutert.
Das Bestellerprinzip ist ein Gesetz, das in verschiedenen Ländern wie Norwegen, Belgien, Deutschland und den Niederlanden bereits seit einiger Zeit gilt und nun auch in Österreich eingeführt wird. Es bedeutet, dass der Auftraggeber die Maklerkosten zu tragen hat. Früher war es üblich, dass die Maklerprovision von beiden Seiten getragen wurde. Dies war jedoch nicht immer der Fall. Meistens wurde der Makler vom Vermieter beauftragt und die Provision an den Mieter weitergegeben. Mit dem Bestellerprinzip wird ab Mitte 2023 nur noch eine Provision verlangt, wenn der Mieter aktiv an einen Makler herantritt und eine Vermittlungsprovision vereinbart hat. Darüber hinaus ist es in Zukunft nicht mehr erlaubt, Makler und Hausverwaltung zu kombinieren.
Für Mieter bedeutet das Bestellerprinzip eine finanzielle Entlastung bei der Wohnungssuche. In Zukunft sind die Kautionskosten die einzigen Kosten, die sie tragen müssen. Allerdings wird befürchtet, dass die Auswahl an Wohnungen im Netz dadurch kleiner wird, da Immobilien vermehrt auf privatem Wege vermittelt werden. Außerdem haben Makler die Funktion, zukünftige Mieter über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Dies passiert nur noch, wenn der zukünftige Mieter der Auftraggeber ist.
Für Vermieter ist die neue Regelung auf den ersten Blick ein Nachteil, da sie in den meisten Fällen die Erstauftraggeber des Maklers sind und im Regelfall die Kosten tragen müssen. Eine Alternative wäre, die Immobilien selbst zu vermitteln, was jedoch vermehrte Risiken und einen deutlich erhöhten Aufwand mit sich bringt. Immobilienmakler sind nicht nur für Besichtigungen zuständig, sondern übernehmen auch das Inserieren der Immobilie, setzen Mietverträge auf und treffen eine Vorauswahl. Tätigkeiten, die der Vermieter selbst erledigen müsste, was einen hohen Zeitaufwand bedeuten würde.
Für Immobilienmakler ändert sich zunächst nicht viel. Sie handeln wie bisher auch im Interesse ihres Auftraggebers. Für sie wird es jedoch wichtiger denn je sein, die eigene Leistung stärker hervorzuheben und transparent darzulegen, um ihrem Auftraggeber den Nutzen ihrer Dienstleistungen aufzuzeigen.
Der FINcredible KontoCheck bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Bonität von potenziellen Mietern zu prüfen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Überprüfung von Gehaltsnachweisen und Identitätsnachweisen in Echtzeit ermöglicht eine schnelle Berechnung der Mietbelastungsquote. Durch die Digitalisierung der Prozesse können Informationen einfach aufbewahrt und bei Bedarf schnell abgerufen werden.
Die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht hat den Bedarf an schnellen und effizienten Lösungen für die Prüfung von Mietinteressenten erhöht. Mit dem FINcredible KontoCheck können Makler und Vermieter sicherstellen, dass sie den Mieterschutz und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne dabei Zeit und Ressourcen zu verschwenden.
Durch die Nutzung des FINcredible KontoChecks können Vermieter und Makler ihre Mietinteressenten in kürzester Zeit prüfen und somit eine Vorselektion treffen. Gleichzeitig können sie sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Der FINcredible KontoCheck ist eine innovative Lösung, die die Vermietung von Immobilien einfacher, schneller und sicherer macht.
Das Bestellerprinzip hat eine große Veränderung für den Immobiliensektor in Österreich mit sich gebracht. Es bringt Vorteile für Mieter, da sie finanziell entlastet werden, aber auch Nachteile für Vermieter, die nun in den meisten Fällen die Maklerkosten tragen müssen. Immobilienmakler müssen sich auf veränderte Marktbedingungen einstellen und ihre Leistungen stärker hervorheben, um sich von anderen Anbietern abzuheben.
Durch die Digitalisierung der Prozesse wird alles einfacher, schneller und präziser. Der FINcredible KontoCheck bietet die Möglichkeit, die Bonität eines potenziellen Mieters zu überprüfen, indem er Gehaltsnachweise und Identitätsnachweise in Echtzeit überprüft und eine Mietbelastungsquote berechnet. Die Ermittlung der Mietbelastungsquote ist dabei sehr einfach und kann in Sekundenschnelle erledigt werden. Dank der Digitalisierung können alle Informationen einfach aufbewahrt und bei Bedarf schnell darauf zugegriffen werden. Mit digitalen Lösungen wie dem FINcredible KontoCheck können Makler und Vermieter die neuen Bestimmungen leichter einhalten und sicherstellen, dass sie den Mieterschutz und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das Bestellerprinzip ist ein Gesetz, das in verschiedenen Ländern wie Norwegen, Belgien, Deutschland und den Niederlanden bereits seit einiger Zeit gilt und ab dem 1. Juli 2023 auch in Österreich eingeführt wird. Es besagt, dass der Auftraggeber die Maklerkosten zu tragen hat. Mit dem Bestellerprinzip wird ab Mitte 2023 nur noch eine Provision verlangt, wenn der Mieter aktiv an einen Makler herantritt und eine Vermittlungsprovision vereinbart hat.
Für Mieter bedeutet das Bestellerprinzip eine finanzielle Entlastung bei der Wohnungssuche. In Zukunft sind die Kautionskosten die einzigen Kosten, die sie tragen müssen. Allerdings wird befürchtet, dass die Auswahl an Wohnungen im Netz dadurch kleiner wird, da Immobilien vermehrt auf privatem Wege vermittelt werden. Außerdem haben Makler die Funktion, zukünftige Mieter über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.
Für Vermieter ist die neue Regelung auf den ersten Blick ein Nachteil, da sie in den meisten Fällen die Erstauftraggeber des Maklers sind und im Regelfall die Kosten tragen müssen. Eine Alternative wäre, die Immobilien selbst zu vermitteln, was jedoch vermehrte Risiken und einen deutlich erhöhten Aufwand mit sich bringt. Immobilienmakler sind nicht nur für Besichtigungen zuständig, sondern übernehmen auch das Inserieren der Immobilie, setzen Mietverträge auf und treffen eine Vorauswahl.
Für Immobilienmakler ändert sich zunächst nicht viel. Sie handeln wie bisher auch im Interesse ihres Auftraggebers. Für sie wird es jedoch wichtiger denn je sein, die eigene Leistung stärker hervorzuheben und transparent darzulegen, um ihrem Auftraggeber den Nutzen ihrer Dienstleistungen aufzuzeigen.
Der FINcredible KontoCheck bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Bonität von potenziellen Mietern zu prüfen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Überprüfung von Gehaltsnachweisen und Identitätsnachweisen in Echtzeit ermöglicht eine schnelle Berechnung der Mietbelastungsquote. Durch die Digitalisierung der Prozesse können Informationen einfach aufbewahrt und bei Bedarf schnell abgerufen werden.
Der FINcredible KontoCheck ist eine innovative Lösung für Immobilienmakler, die das Bestellerprinzip umsetzen müssen. Mit dem KontoCheck können Makler schnell und einfach die Bonität von potenziellen Mietern prüfen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Durch die Überprüfung von Gehaltsnachweisen und Identitätsnachweisen in Echtzeit ermöglicht der KontoCheck eine schnelle Berechnung der Mietbelastungsquote.
Die Digitalisierung der Prozesse ermöglicht es, die Informationen einfach aufzubewahren und bei Bedarf schnell abzurufen. Mit dem FINcredible KontoCheck können Vermieter und Makler sicherstellen, dass sie die Mietbelastungsquote und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ohne dabei Zeit und Ressourcen zu verschwenden. Durch die Nutzung des KontoChecks können Vermieter und Makler ihre Mietinteressenten in kürzester Zeit prüfen und somit eine Vorselektion treffen. Gleichzeitig können sie die Anzahl der Besichtigungen reduzieren und somit auch ihre eigenen Kosten senken.
Ab dem 1. Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, welches besagt, dass der Auftraggeber die Maklerkosten zu tragen hat. Das bedeutet, wer einen Makler beauftragt, bezahlt ihn auch - unabhängig davon, ob es sich um einen Vermieter oder potenziellen Mieter handelt. Früher war es üblich, dass die Maklerprovision von beiden Seiten getragen wurde. Mit dem Bestellerprinzip wird ab Mitte 2023 nur noch eine Provision verlangt, wenn der Mieter aktiv an einen Makler herantritt und eine Vermittlungsprovision vereinbart hat.
Vermieter können trotz des Bestellerprinzips von der Zusammenarbeit mit einem Makler profitieren, da sie dadurch Zeit und Aufwand sparen können. Ein professioneller Makler kann Vermietern helfen, ihre Immobilie schnell und effektiv zu vermieten. Er kann die Wohnung oder das Haus effektiv bewerben, potenzielle Mieter prüfen und den Vermieter bei der Auswahl des besten Mieters unterstützen. Darüber hinaus können Makler den Vermietern bei der Erstellung des Mietvertrags und bei der Wohnungsübergabe helfen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Makler können Vermieter die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass ihre Immobilie erfolgreich vermietet wird.