Bonitätsprüfung & Privatsphäre: Neu gedacht in Zeiten von Digitalisierung, PSD2 und DSGVO

Dr. Stephan Gasser

25.8.2021

Spätestens seit dem 15. Jahrhundert, als der „Consiglio dei Dieci“ (der „Rat der Zehn“) in Venedig begann, eine Liste über unzuverlässige und insolvente Kaufleute zu führen um das Risiko für solvente Händler zu reduzieren, ist das Grundprinzip der Bonitätsprüfung im Handel bekannt und etabliert. Einzelne Händler führten Aufzeichnungen über die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden. Bei jenen, die in weiterer Folge Zahlungsschwierigkeiten hatten bzw. deren Zahlungen ausblieben, wurden diese Negativerfahrungen bei zukünftigen Anfragen entsprechend berücksichtigt und weitere Verträge somit nur noch gegen Vorzahlung oder gar nicht abgeschlossen. Diese individuellen und auf Händlerebene geführten „Negativlisten“ wurden dann auf übergeordneter Ebene zusammengeführt und im gesamten Händlernetzwerk verteilt und angewandt. So musste nicht jeder einzelne Händler eine negative Zahlungserfahrung mit einem spezifischen Kunden durchmachen, sondern konnte auf das Wissen und die historischen Zahlungserfahrungen aller Händler zurückgreifen.

Statt auf einen „Rat der Zehn“ greift man heute auf die Dienste von Wirtschaftsauskunfteien zurück, die die Aufgabe der qualifizierten Datensammlung und -weitergabe unter Wahrung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften übernehmen. Immer noch liegt auch hier der Informationsfokus weitestgehend auf historischen Negativerfahrungen, oftmals ergänzt um ein Risiko-Rating im Sinne einer Kreditrisikobeurteilung.

Mit den Lösungen von FINcredible hat all das eigentlich gar nichts mehr zu tun. Der KontoCheck als unsere Lösung für Identität und Bonität im B2C Bereich hat einfach die aktuellsten Daten! Alles funktioniert mit LIVE-Bankkontoinformationen, die der Enduser per aktiver Freigabe zur Verfügung stellt - spezifisch und streng zweckgebunden für die Durchführung einer Bonitätsprüfung. Die rechtliche Basis hierfür ist die sogenannten EU Payment Services Directive 2 (PSD2) bzw. die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie, die sich seit dem 14. September 2019 in Österreich in Vollumsetzung befindet, und die FINcredible GmbH ist stolz der erste in Österreich mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) registrierte Kontoinformationsdienstleister zu sein.

Die Vorteile kurz zusammengefasst:

Bankkontoinformationen sind für die Erstellung von möglichst trennscharfen und aktuellen Bonitätsinformationen, und somit als Grundlage für Entscheidungen über Geschäftsabschlüsse quer über alle Branchen, bestens geeignet.

Ebenfalls quer über die Branchen, aber speziell im Finanzsektor kann die Komplexität im Endkunden-Onboarding deutlich reduziert werden, bspw. durch das automatische Vorab-Befüllen einer Haushaltsrechnung auf Basis des Girokontos.

Ohne aktive Kundenzustimmung und Freigabe des eigenen Kontos sind grundsätzlich keine Abfrage und Nutzung von Kontoinformationen gemäß PSD2 möglich. Endkunden werden daher transparent über Prozesse und auch Ergebnisse informiert und haben stets die Hoheit über die Verarbeitung Ihrer eigenen Daten.

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Eine detailliertere Aufarbeitung dieses Themas mit speziellem Fokus auf Implikationen für den Finanzsektor finden Sie in meinem Beitrag "Bonitätsprüfung und Privatsphäre in Zeiten von Digitalisierung, PSD2& DSGVO" in:

Banken in der Metamorphose
Vom Kreditinstitut zum IT-Unternehmen mit angeschlossenem Bankvertrieb
, von Mario Offenhuber, 206 Seiten, Deutsch
Erschienen am 27.05.2021
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